Mit dem DSMB, das ist so eine Sache. Seit geraumer Zeit verlangt der oberste Verband von seinen nachgeordneten Mitgliedern, dass sie vor Beginn einer neuen Saison die Lizenz von einem PC aus zu beantragen haben. Mit diesem „Outsourcing“, so wissen wir das auch aus anderen Bereichen, wird die Arbeit maßgeblich auf die zahlreichen Schultern der Antragsteller verlagert; das spart viel Zeit und Geld beim DMSB – was natürlich letztlich auch uns zugute kommt, denn anderenfalls würde ja alles noch viel teurer…
Dieses Jahr wartete der DMSB mit weiteren Neuerungen auf: Erst *nachdem* man sich durch alle Seiten des Lizenz-Beantragungs-Verfahrens durchgearbeitet und alle Fragen beantwortet und auch schon bezahlt (!) hat, erscheint nunmehr auf dem Bildschirm der ausgefüllte Lizenzantrag, den man ausdrucken und zusammen mit dem Formular mit den medizinischen Kriterien zum Doktor bringen, diesen dort nach den notwendigen Untersuchungen unterschreiben lassen muss und dann zum DMSB abschickt.
Neu war auf dem Formular unten rechts der Hinweis auf die notwenige Untersuchung der Sehtüchtigkeit durch ausgewiesene Experten; bei diesen handelte es sich um (nur) eine Firma, und man geht wohl nicht fehl in der Annahme, dass der DMSB mit dieser Organisation einen speziellen Vertrag ausgehandelt hat, führt er ihm doch neue Kunden zu. Nur beim genaueren Hinsehen des kleingedruckten Textes wird klar, dass es sich dabei um eine Soll-, nicht aber eine *Muss*-Bestimmung handelt - manch einem aus der Szene wurde dieses allerdings erst bewusst, als er nach der besagten Untersuchung (die für sich kostenlos angeboten wird) doch Geld für die empfohlene(n) neue(n) Brille(n) entrichtet hatte.
Nicht auf dem Formular, aber aus den Lizenzbestimmungen ist darüber hinaus eine weitere Neuerung zu entnehmen: Dem dortigen Artikel 14 gemäß müssen sich Teilnehmer, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, in jedem Fall einer besonderen ärztlichen Untersuchung durch den Verbandsarzt des DMSB oder einem/einer von ihm benannten Arzt/Ärztin unterziehen. (Auch hier wieder: Zuführung neuer Klienten an einen definierten Personen-Kreis durch den DMSB.) Das gilt, wie aus dem Kontext zu entnehmen ist, primär für die C-Lizenzen, die nicht mehr vor Ort bei der Papierabnahme erworben werden können, sondern nur über den DMSB zu beantragen sind.
Umgetrieben von der Sorge, dass die spezielle ärztliche Untersuchung auch für die Beantragung der H-Lizenz vorgeschrieben sei (was im Grunde auch stimmt), schaute ich zum ersten Mal in die entsprechende Ärzte-Liste auf den Seiten des DMSB. Für mich kam vor allem ein Arzt in etwa 60 km Entfernung in Betracht. Also dort angerufen – am anderen Ende der Leitung entweder Warteschleife oder besetzt oder Warteschleife und dann Weiterleitung zum Besetztzeichen, all das mehrfach. Schließlich aber doch ein persönlicher Kontakt! Die Antwort freilich: “Der Doktor ist schon seit geraumer Zeit nicht mehr bei uns. Sie erreichen ihn jetzt unter folgender Nummer.“ Wieder das gleiche Geschehen, also Besetztzeichen oder Warteschleife usw. - mehrfach. Dann eine Stimme: “Ja, das macht der Herr Doktor, aber der Herr Doktor ist berufsbedingt nur sehr selten hier in der Praxis. Ich werde ihm jedoch Ihren Wunsch nach einem Termin vortragen…“ Nach einigen Tagen kommt die Nachricht: Die fällige Untersuchung wird, anders als es auf der DMSB-Seite heißt, nicht 35 + 45 Euro, also 80 Euro kosten, sondern mit 150 Euro fast das Doppelte. Als Termin wird der 18. März angeboten – das hätte dann freilich noch nicht einmal mehr für die Einstellfahrten gereicht…
Gilt die Regel von der notwendigen ärztlichen Untersuchung auch im *Grundsatz* für H-Lizenzen, sind dort jedoch Ausnahmen zugelassen. Diesen zufolge kann die Untersuchung unterbleiben,
„.. wenn die Antragsteller im vorangegangenen Jahr der Lizenzbeantragung eine entsprechende Lizenz erworben und an mindestens einer Veranstaltung teilgenommen haben.“
Ungeachtet des Faktums, dass ich seit 2000, abgesehen von drei oder vier Ausnahmen, an allen Läufen des VFV teilgenommen habe, kam doch Post vom DMSB, und zwar erst ziemlich lange nach der Antragstellung:
„Leider können wir Ihren Lizenzantrag noch nicht bearbeiten, da er aus folgenden Gründen unvollständig ist: Der Teilnehmernachweis aus 2015 (Ergebnisliste) fehlt.“
Nanu? Das gab es doch früher nicht. Und vor allem: All diese Ergebnisse liegen dem DMSB doch vor! Jeder Veranstalter muss die Ergebnisse aller Läufe, so steht es in den Statuten, an den DMSB melden. Dort würde ein Mausklick genügen, und die Informationen wären in Sekunden-Schnelle verfügbar. So aber waren ein Brief notwendig, dessen Erstellung und Versand Geld und Zeit kosteten, darüber hinaus eigene Bestätigungen und („to make it sure..“) eine solche des Nennbüros, in denen die Teilnahme an zugleich mehreren Veranstaltungen des Vorjahres bescheinigt wurden. Uff, geschafft. Die Gebühr für die Lizenz war inzwischen schon lange vom Konto abgebucht worden; die Hoffnung bleibt, dass auch die Lizenz noch kommt. (Inzwischen liegt sie tatsächlich vor, wobei die Geschäftsstelle des DMSB für den Verzug um ca. 2 bis 3 Wochen den besonderen Arbeitsaufwand zur momentanen Zeit verantwortlich macht.)
Von diesem Fall ausgehend lassen sich zwei Forderungen ableiten:
1. Es kann doch bitte verlangt werden, dass Neuerungen in den Regularien des DMSB in
- geeigneter Form, also eindeutig und herausgehoben sowie
- zweckmäßiger Weise versehen mit einem Kommentar, der Missverständnisse zuverlässig ausschließt, zur Kenntnis gebracht werden und neue Bestimmungen nicht nur aus dem Kontext von Schreiben oder nach misslichen Erfahrungen erschlossen werden müssen!
2. Im vorliegenden Fall betreffen die besagten Neuerungen nur eine Teilmenge der Fahrer, nämlich die älteren, also diejenigen über 70. In Bezug darauf aber gilt der allgemeine Grundsatz, dass keine Gruppe wegen ihres Alters (Geschlechts, Religionszugehörigkeit, usw.) diskriminiert werden darf. Zur Vermeidung solcher Diskriminierungen werden mittlerweile in einzelnen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung nur solche Bewerbungen um Stellen akzeptiert, die keine Angaben zu den potentiell diskriminierenden Faktoren (wie Alter, Geschlecht usw.) enthalten.
Nun ist es eine Binsenweisheit, dass mit dem Fortschreiten des Lebensalters bestimmte Verluste einhergehen. So lassen allmählich die Leistungen in körperlichen und mentalen Funktionen nach. Das ist der Grund dafür, dass für jede Lizenz eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegen muss, dass aus medizinischer Sicht keine Vorbehalte gegen die Lizenz-Erteilung bestehen - soweit natürlich völlig in Ordnung, ein Schutz für die Betreffenden und vor anderen.
Grenzwertig zugleich in mehrfacher Hinsicht wird es aber, wenn für den DMSB ab 70 das Prinzip der frei gewählten Ärzte nicht mehr gilt, diesen gegenüber implizit ein diskreditierendes Misstrauen geäußert und stattdessen eine eigene Riege von Ärzten vorgeschrieben wird. Die Gründe auch dafür kann man sich vorstellen, gute und weniger gute.
In unserem Sport aber geht es nicht um den Erhalt von lebenslangen Bezügen oder Renten, was wirklich viel Geld bedeuten und die Gesellschaft fraglos belastet, weshalb in derart gravierenden Fragen von Staats wegen Amtsärzte entscheiden müssen. Vielmehr geht es uns um die Teilnahme an einem Sport, der vor allem Spaß machen soll, damit Eigenverantwortung erfordert und niemanden anderen in die Pflicht nimmt. Hier den Älteren eine zusätzliche Last und Bringschuld aufzubürden, erscheint zumindest als unbillig – zumal doch gerade *sie* es waren, die einstmals den Sport mit historischen Motorrädern überhaupt begründet haben.
Nachsatz von Peter Frohnmeyer: Vor Jahren habe ich erlebt, wie ein 36-jähriger Fahrer bei einer Veranstaltung in Zolder nach einem Herzinfarkt tödlich verunglückte. Seitdem halte ich medizinische Checks für alle, die Motorsport betreiben, unabhängig vom Alter, für angebracht.
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