Konzeptuelles: Generell sind in allen Sportarten Trainings-Einheiten dafür vorgesehen, dass sich die Teilnehmer mit den Gegebenheiten und Anforderungen des angesetzten Wettkampfes vertraut machen. In unserem Metier heißt das: die Strecke kennen lernen und die eigene Fahrweise darauf einstellen, d.h. sie im Hinblick auf die Wertungskriterien zu optimieren. Diese Kriterien sehen in den Läufen des VFV die *Gleichmäßigkeit* vor, d.h. eine Minimierung der Zeit-Differenzen zwischen einer Referenz-Runde und einigen nachfolgenden Runden. Streng genommen müsste somit in den Trainings-Läufen dasjenige geübt werden, was später auch der Wertung zugrunde liegt, nämlich die Gleichmäßigkeit. Aber: Seit jeher wird die im Training von einem Starter erzielte Runden-Best-Zeit für die Vergabe der Start-Plätze herangezogen -- und das ist selbstverständlich auch gut so, und zwar zuvörderst aus Sicherheitserwägungen: Wenn die Schnellsten vorn und die Langsameren hinten stehen, wird diese Anordnung das Fahrerfeld gleich nach dem Start auseinanderziehen und dadurch die Gefahr von Kollisionen mindern.
Gewöhnlich sind bei den Läufen des VFV ein „Freies“ und ein „Pflicht“-Training vorgesehen. Es entspricht der Logik von Lernprozessen, dass das Pflichttraining stets zeitlich *nach* dem Freien Training angesetzt ist; zudem ist das Pflichttraining, wie der Name schon sagt, für jeden Starter verbindlich und grundsätzlich die Voraussetzung für die Teilnahme am Wertungslauf. (Über Ausnahmen von dieser Regel können die Sportwarte in Einzelfällen entscheiden.)
Problematisches: Immer wieder kommt es vor, dass durch einen im Freien Training auftretenden technischen Defekt, der in der Kürze der Zeit nicht behoben werden kann, eine Teilnahme am Pflichttraining nicht möglich ist (der Schaden aber „über Nacht“ sehr wohl behoben werden kann). Ähnlich mögen die Gegebenheiten sein bei einem vielleicht aufgetretenen Sturz mit einhergehender Verletzung des Fahrers. Oder der Himmel öffnet seine Schleusen ausgerechnet zur Zeit des Pflichttrainings, mit der Folge, dass die Aussagekraft der dabei eingefahrenen Runden-Zeiten für die Wertungsläufe stark beeinträchtigt ist, von dem Risiko ganz abgesehen, das dadurch herauf beschworen wird, dass jeder Teilnehmer zum Fahren auch bei den widrigen Umständen gezwungen wird.
Anregung: Im Hinblick auf die dargelegte Problematik empfiehlt es sich, die Unterscheidung zwischen Freiem und Pflichttraining aufzugeben, stattdessen zwei oder mehrere Trainings-Sitzungen vorzusehen und die absolut beste Zeit, die in einer der Sessions gefahren wurde, für die Ermittlung der Startposition heranzuziehen, ganz egal, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen äußeren Bedingungen diese ermittelt wurde.
Zusätzliches: In diesem Zusammenhang sollte grundsätzlich auch die Regel eingeführt werden, dass bei witterungsbedingten Veränderungen der Streckenbeschaffenheit gegenüber den Trainingsverhältnissen (etwa Nässe gegenüber Trockenheit während des Trainings) vor der Einführungs-Runde eine Besichtigungs-Runde gefahren werden muss. Das wäre der Sicherheit dienlich, und diese zusätzliche Runde könnte bei den letzten Runden im Wertungslauf, die sowieso nicht mehr für das Ergebnis zählen, gestrichen werden.
|